Wann kann die Schiedsperson in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten helfen?

Streit gibt es immer mal - aber soll man deshalb gleich zum Gericht laufen? Gerade bei Streitigkeiten des täglichen Lebens mit Nachbarn oder Bekannten ist die Atmosphäre schnell so gespannt, dass sich die Beteiligten nicht mehr in Ruhe aussprechen können. Eigentlich ist es doch schade, bis dahin gute Beziehungen aufs Spiel zu setzen, weil beispielsweise

  • die Hecke des Nachbargrundstücks zu hoch gewachsen ist,
  • beim Einparken Ihr Auto beschädigt wird oder
  • der Handwerker von nebenan den Reparaturauftrag schlecht ausgeführt hat.

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung von den Zivilgerichten zu entscheiden wären, ist die Schiedsperson in Ihrer Nähe die berufene Stelle zur Streitschlichtung. Die Schiedsfrau oder der Schiedsmann wird mit den Streitparteien die Sachlage in einem ruhigen Gespräch erörtern und so mithelfen, einen langen, kostspieligen und nervenaufreibenden Gerichtsprozess zu vermeiden. Im Gegensatz zu den strafrechtlichen Verfahren ist die Anrufung der Schiedsperson in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nicht vorgeschrieben, sie geschieht vielmehr freiwillig.

Tätig werden können die Schiedsfrauen und Schiedsmänner jedoch nicht in allen Fällen. Zum Beispiel bei Streitigkeiten über die Scheidung einer Ehe oder die Ehelichkeit eines Kindes ist eine Zuständigkeit der Schiedsperson nicht gegeben. Auch bei Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche über 5.112,92 € oder in rechtlich besonders schwierigen Fällen, wie z. B. bei Streitigkeiten über gesetzliche Unterhaltspflichten, soll die Schiedsperson nicht tätig werden