Qualität des Trinkwassers in Elz

Laut §21 Abs. 1 Trinkwasserverordnung ist das Wasserversorgungs-unternehmen und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage im Sinne von §3 Nr. 2 Buchstabe a und b dazu verpflichtet, den Verbraucher durch geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des ihm zur Verfügung gestellten Wassers für den menschlichen Gebrauch auf Basis der Untersuchungsergebnisse nach §14 zu informieren.

Im Einvernehmen mit dem Fachbereich VIa – Gesundheit (Gesundheitsamt) und dem Fachbereich ländlicher Raum, Bauen und Umwelt (untere Wasserbehörde) beim Landkreis Limburg-Weilburg, werden die Untersuchungen des Trink- und Rohwassers der Gemeinde Elz in unterschiedlichen Abständen vorgenommen. Entsprechenden Ausnahmegenehmigungen, die aufgrund der guten Wasserqualität durch die vg. Ämter erteilt wurden, können in der Verwaltung eingesehen werden.

Hier möchte die Verwaltung auf verschiedene Untersuchungsparameter hinweisen: Die Nitrat-Werte liegen in allen Versorgungszonen weit unter 10 mg/l. Nitrit und Mangan ist generell nicht nachzuweisen. Ansonsten sind überall gute Werte vorzuweisen.

Die Qualität des Trinkwassers wird durch die Trinkwasserverordnung geschützt und sicher gestellt. Darin wird auch die Trinkwasserqualität festgelegt. Trinkwasser ist nicht nur ein, sondern das Lebensmittel, das für den täglichen menschlichen Gebrauch verwendet werden kann und deshalb natürlich auch für Baby-Nahrung geeignet ist. Eltern können sicher sein, dass das Trinkwasser der Gemeinde Elz eine Qualität besitzt, mit der Babynahrung zubereitet werden kann.

Somit ist der Leitwert des Umweltbundesamtes von 0,01 mg/l weit unterschritten. Hat das Trinkwasser länger in der Leitung gestanden, sollten Sie es ablaufen lassen, bis es gleichbleibend kalt ist. Dies ist ein sicheres Anzeichen dafür, dass frisches Wasser am Wasserhahn ankommt. Durch die große Sorgfalt bei der Aufbereitung und der Überwachung beim Transport durch die Leitungen ist die Trinkwasserqualität immer sichergestellt.