Die Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde und besteht in Elz aus 31 Gemeindevertretern, die in Fraktionen organisiert sind. Ihre politische Zusammensetzung wird alle 5 Jahre bei der Kommunalwahl durch die Wahlbevölkerung der Gemeinde Elz bestimmt. Wählen darf, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und Deutscher Staatsbürger im Sinne des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist. Für alle gilt, dass sie seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde gemeldet sein müssen.

Die Gemeindevertretung bildet für jede Wahlzeit aus ihrer Mitte Ausschüsse mit abgegrenzten Arbeitsgebieten. Sie ist das beschließende, oberste Organ der Gemeinde und berät bzw. entscheidet über

  • alle wichtigen (Verwaltungs-) Angelegenheiten der Gemeinde sowie
  • ihre ausschließlichen Zuständigkeiten nach § 51 Hessische Gemeindeordnung, HGO, u.a. Erlass, Änderung und Aufhebung von Satzungen (z.B. Haushalts-, Gebührensatzungen, Bebauungspläne pp.)
  • wählt die (in Elz ausnahmslos ) ehrenamtliche Beigeordneten für den Gemeindevorstand und
    kontrolliert den Gemeindevorstand einschließlich der Verwaltung.

Die Entscheidungen der Gemeindevertretung zu einer Angelegenheit werden aufgrund von Anträgen, Vorlagen oder Beschlussempfehlungen aus den Ausschüssen nach deren Beratung durch Abstimmung getroffen.