Revitalisierung des Elzer Ortskernes

Die in der Vergangenheit praktizierte großzügige Erschließung von Neubaugebieten, bei gleichzeitiger konzeptioneller Vernachlässigung vorhandener Wohnraum- und Grundstückspotentiale in den Ortskernen, führt angesichts des demographischen Wandels in zunehmendem Maße zu einer teils dramatischen Entvölkerung beziehungsweise Verödung der Ortskerne. Hiervon ist zwar in Elz aktuell noch nichts zu sehen, aber mit dem initiierten Programm will man frühzeitig die Weichen in die richtige Richtung stellen.

Förderrichtlinien               Fördergebiet

Mit dem Programm zur Revitalisierung des Ortskernes versucht die Gemeinde Elz einer solchen Verödung des Dorfkernes präventiv entgegenzuwirken und damit letztendlich ein Weg­brechen sozialer Strukturen zu verhindern. Durch geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen soll die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Elz unter Berücksichtigung der gewachsenen Baustrukturen, des typischen Ortsbildes und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte positiven Einfluss erfahren. Als zeitlich zunächst einmal unbegrenztes aber räumlich begrenztes Instrumentarium soll das Förderprogramm der Gemeinde Elz die Revitalisierung in dem festgelegten Fördergebiet unterstützen, die Bereit­schaft der Bürger zur Ortsbildpflege stärken, um insgesamt den Orts­kern qualitätsvoller und anziehender zu gestalten.

Kern des Programms zur Revitalisierung des Ortskernes ist die finanzielle Förderung von Objekten in einem räumlich begrenzten Gebiet. Die Höchstförderung beträgt insgesamt 5.000,00 € pro Objekt und kann somit durchaus als angemessene Zusatzfinanzierung bei einem Vorhaben in dem festgelegten Fördergebiet angesehen werden. Verschiedene Architekturbüros wurden damit beauftragt, für bestimmte Haustypen, die in dem vorgenannten Fördergebiet des öfteren vorkommen, Planungsideen aufzuzeigen. Aus dieser Ideenfindung wurde eine Broschüre erstellt, die interessierten Bürgern zur Verfügung gestellt wird. Eine wertvolle Entscheidungshilfe dürfte diese Broschüre mit Sicherheit darstellen.

Ob Ihr Objekt bzw. Ihr beabsichtigtes Bauvorhaben innerhalb des förderungsfähigen Gebietes liegt, erfahren Sie bei der Gemeinde Elz.

Kontakt:

Keine Mitarbeitende gefunden.


Revitalisierung lohnt sich in Elz

Das Wohnen in der Dorfmitte bietet wichtige Vorteile: Ob man Geschäfte, gastronomische und öffentliche Einrichtungen, Rathaus, Kindergarten oder Schule aufsuchen möchte, alle Wege sind relativ kurz und lassen sich zu Fuß erledigen. Ein Aspekt, der vor allem für weniger mobile Menschen, aber auch für junge Familien mit Kindern von Bedeutung ist. Dementsprechend gemischt ist die Altersstruktur, man lebt in einem generationsübergreifenden Miteinander.
Und nicht zu vergessen, noch ein wichtiger Grund, der für eine Sanierung im Ortskern spricht: Es stehen nicht nur hilfreiche Fördermittel bereit, die Grundstücke hier sind alle bereits voll erschlossen. Die Erschließungskosten eines Baugrundstücks im Neubaugebiet von ca. 500 qm belaufen sich z. B. auf immerhin rund 12.500 €.
Wer im Ortskern Wohngebäude saniert, erweitert oder umbaut, erhält ab einer Investition von
40.000 € einen Zuschuss der Gemeinde in Höhe von 10% der Investitonssumme, höchstens aber 5.000 €. Hat der Investor Kinder, kann er sogar mit maximal 8.000 € rechnen. Das Geld galt zwar ursprünglich als Zinszuschuss, wird aber heute sofort in voller Höhe von der Gemeinde bar ausbezahlt, wenn entsprechende Rechnungen vorgelegt werden. Wer rund 20 Prozent Eigenleistung nachweist, kann bereits bei einer Investition von 32.000 € einen Zuschuss von 4.000 € (10% der Gesamtinvestitionssumme) erhalten.
Das Fördergebiet im Ortskern erstreckt sich vom nördlichen Teil der Wilhelmstraße bis zur Bahnlinie, dort entlang bis zur Offheimer Straße (südlicher Teil), weiter über die Pfortenstraße und der nördlichen Lattengasse über Schäferstraße und Oberdorfstraße bis zur Wilhelmstraße. Zuschussfähig sind Sanierungen, Wohnraumerweiterungen und Neubauten, aber keine Immobilienkäufe. 

Förderung wird ausgeweitet - Mehr Projekte können Zuschüsse für Sanierung bekommen

Die Erhaltung und Sanierung alter Bausubstanzen im Ortskern fördert die Gemeinde Elz schon seit 2007. Das Programm mit dem Namen "Revitalisierung" ist in der Gemeindevertretung Ende 2019 einstimmig erweitert worden.
Das Programm soll der Verödung der Ortskerne entgegenwirken und die städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung gewachsener Baustrukturen positiv beeinflussen.
Beim Revitalisierungsprogramm der Gemeinde Elz können zum Bau oder Umbau vorrangig eigengenutzte Gebäude für folgende Maßnahmen gefördert werden: Sanierung alter Bausubstanz, Neubau und Erweiterung des vorhandenen Wohnraumes. Kern des Programms ist die Förderung von Objekten in einem räumlich begrenzten Gebiet.
Neu aufgenommen wurde nach dem Beschluss der Gemeindevertretung folgende Regelung: Abweichend von der allgemeinen Richtlinie kann der Gemeindevorstand in besonderen Fällen, wie etwa dem eines historisch wertvollen Gebäudes oder einer schwierigen Grundstückssituation, auch außerhalb des Fördergebietes und für besondere Fälle in Malmeneich einer Förderung zustimmen.
Eine Erstberatung durch einen von der Gemeinde beauftragten Architekten wird kostenfrei angeboten.
Förderfähig ist weiterhin ein behindertengerechter Umbau von Häusern oder Wohnungen und der Umbau größerer Häuser von älteren Mitbürgern mit einer zusätzlichen abgeschlossenen Wohneinheit. Hierbei soll bei einer Investition von mindestens 30 000 Euro ein Zuschuss von 1000 Euro gezahlt werden, bei einer Mietpreisfestbindung von mindestens sieben Jahren zu üblichen Elzer Mietpreiskonditionen.
Bei Art und Maß der Förderung gelten grundsätzliche Richtlinien: Die Förderung beträgt zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten beträgt 50 000 Euro.
Bei Familien mit Kindern erhöht sich der Zuschuss um ein Fünftel des maßgeblichen Zuschusses pro Kind, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht hat und im Haushalt der Familie lebt. Die Erhöhung wird jedoch auf drei Fünftel der Grundförderung, somit insgesamt 8000 Euro begrenzt.
Es gelten auch weitere Förderkriterien. Wie zum Beispiel Maßnahmen, deren Gesamtkosten inklusive Eigenleistungen mindestens 40 000 Euro betragen. Eigenleistungen werden bis zu einer Höhe von 20 Prozent der Baukosten anerkannt.

Zuwendungen müssen schriftlich bei der Gemeinde beantragt werden. Mit der Maßnahme darf erst nach Beantragung der Mittel begonnen werden.
Weitere Informationen im Gemeindebauamt


Kontakt:

Keine Mitarbeitende gefunden.