- Rathaus
- Leben in Elz
- Ortsportrait
- Generationen
- Einrichtungen
- Wirtschaft
- Bauen & Umwelt
- Freizeit
Die Gemeinde Elz sucht eine Ortsgerichtsschöffin bzw. einen Ortsgerichtsschöffen zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Ortsgericht ist Hilfsbehörde der Justiz. Ihm obliegen die durch Gesetz näher
bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des
Schätzungswesens.
Die Ortsgerichtsschöffinnen und Ortsgerichtsschöffen sind Ehrenbeamtinnen bzw.
Ehrenbeamte. Sie werden von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Sollte die Person bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben, kann die Amtszeit auch auf Wunsch auf 5 Jahre verkürzt werden.
Persönliche Voraussetzungen für die Ernennung:
Zur Ortsgerichtsschöffin bzw. zum Ortsgerichtsschöffen (stellvertretende Ortsge-richtsvorsteherin bzw. stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher) dürfen nur
Personen benannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen, Lebenserfahrung haben und unbescholten sind.
Ortsgerichtsschöffinnen und Ortsgerichtsschöffen können nicht Personen sein, die
1. ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts nicht oder nicht mehr haben,
2. die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben,
3. als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt oder Notarin bzw. Notar zugelassen sind,
4. als Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte im Justizdienst tätig
sind und deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des
Ortsgerichts stehen,
5. ersten oder zweiten Grades miteinander oder mit anderen Ortsgerichtsmitgliedern
in Elz verwandt oder verschwägert sind.
Zuständigkeit des Ortsgerichts:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften,
- Erteilung der Sterbefallanzeige an das Amtsgericht,
- Sicherung des Nachlasses,
- Schätzungen
- Mitwirkung bei der Feststellung und Erhaltung der Grenzen von Grundstücken
und der Einrichtung fester Grenzzeichen
Interessierte Elzer und Malmeneicher Bürgerinnen und Bürger, die sich zur Wahl als
Ortsgerichtsschöffin bzw. als Ortsgerichtsschöffe (stellvertretende Ortsgerichtsvor-steherin bzw. stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher) für das Ortsgericht Elz zur Verfügung stellen wollen, werden gebeten, ihre Bewerbung schriftlich unter Angabe ihres
Familien-, Geburts- und Vornamens, Geburtsdatums, Geburtsorts und Berufs sowie ihrer Adresse beim
Gemeindevorstand der Gemeinde Elz
- Hauptamt -
Rathausstraße 39
65604 Elz
oder per e-mail an info@elz-ww.de einzureichen
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elz
Schmidt, Bürgermeister


