Die Gemeinde Elz sucht eine Ortsgerichtsschöffin bzw. einen Ortsgerichtsschöffen zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Das Ortsgericht ist Hilfsbehörde der Justiz. Ihm obliegen die durch Gesetz näher

bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des

Schätzungswesens.

Die Ortsgerichtsschöffinnen und Ortsgerichtsschöffen sind Ehrenbeamtinnen bzw.

Ehrenbeamte. Sie werden von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Sollte die Person bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben, kann die Amtszeit auch auf Wunsch auf 5 Jahre verkürzt werden.

 

Persönliche Voraussetzungen für die Ernennung:

Zur Ortsgerichtsschöffin bzw. zum Ortsgerichtsschöffen (stellvertretende Ortsge-richtsvorsteherin bzw. stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher) dürfen nur

Personen benannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen, Lebenserfahrung haben und unbescholten sind.

 

Ortsgerichtsschöffinnen und Ortsgerichtsschöffen können nicht Personen sein, die

1. ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts nicht oder nicht mehr haben,

2. die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben,

3. als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt oder Notarin bzw. Notar zugelassen sind,

4. als Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte im Justizdienst tätig
    sind und deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des   
    Ortsgerichts stehen,

5. ersten oder zweiten Grades miteinander oder mit anderen Ortsgerichtsmitgliedern
    in Elz verwandt oder verschwägert sind.

 

Zuständigkeit des Ortsgerichts:

- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften,

- Erteilung der Sterbefallanzeige an das Amtsgericht,

- Sicherung des Nachlasses,

- Schätzungen

- Mitwirkung bei der Feststellung und Erhaltung der Grenzen von Grundstücken
  und der Einrichtung fester Grenzzeichen

 

Interessierte Elzer und Malmeneicher Bürgerinnen und Bürger, die sich zur Wahl als

Ortsgerichtsschöffin bzw. als Ortsgerichtsschöffe (stellvertretende Ortsgerichtsvor-steherin bzw. stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher) für das Ortsgericht Elz zur Verfügung stellen wollen, werden gebeten, ihre Bewerbung schriftlich unter Angabe ihres

 

Familien-, Geburts- und Vornamens, Geburtsdatums, Geburtsorts und Berufs sowie ihrer Adresse beim

 

Gemeindevorstand der Gemeinde Elz

- Hauptamt -

Rathausstraße 39

65604 Elz

 

oder per e-mail an info@elz-ww.de einzureichen

 

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Elz

Schmidt, Bürgermeister