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Kommunale Wärmeplanung in der Gemeinde Elz
Warum braucht es einen Wärmeplan?
Über die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf Wärme, etwa fürs Heizen von Gebäuden und Warmwasser. Rund 80 % dieser Energie stammen noch immer aus fossilen Quellen wie Öl und Gas und verursachen erhebliche CO₂-Emissionen. Um die Klimaziele zu erreichen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, braucht es neue Lösungen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, um einen realistischen Weg zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu entwickeln.
Die nachfolgende Grafik zeigt, auf welcher Ebene sich die kommunale Wärmeplanung befindet und wie sie in andere Planungsinstrumente integriert ist.

Quelle: https://www.dvgw.de/medien/dvgw/leistungen/publikationen/leitfaden-kommunale-waermeplanung-dvgw-agfw.pdf, abgerufen am 26.03.2025
Was ist ein kommunaler Wärmeplan?
Ein kommunaler Wärmeplan ist eine strategische Fachplanung, die aufzeigt, wie die Wärmeversorgung in der Kommune bis spätestens 2045 klimaneutral gestaltet werden kann. Dabei werden unter anderem folgende Fragen untersucht:
- Wie hoch ist der aktuelle Wärmebedarf?
- Welche erneuerbaren Energiequellen gibt es vor Ort?
- Wo könnten Wärmenetze sinnvoll sein?
- Welche Maßnahmen führen zum Ziel?
Am Ende entsteht ein Maßnahmenkatalog, der als Orientierung für die Kommune, Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger dient.
In der nachfolgenden Grafik sind die Phasen der kommunalen Wärmeplanung dargestellt.
Quelle: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/WPG/WPG-node.html, abgerufen am 07.07.2025.

Was bedeutet das für Sie als Bürgerin oder Bürger?
Die kommunale Wärmeplanung ist für Elz rechtlich noch nicht verpflichtend. Weder das bundesweite Wärmeplanungsgesetz (WPG) noch das hessische Wärmeplanungsgesetz (HEG) sehen für kleinere Kommunen wie Elz aktuell eine Pflicht (vor 2028) zur Aufstellung eines Wärmeplans vor. Dennoch hat sich die Gemeinde bewusst entschieden, frühzeitig aktiv zu werden, um eine nachhaltige und kosteneffiziente Wärmeversorgung vorzubereiten. Es entstehen dabei keine direkten Pflichten oder Vorgaben für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden.
Der Wärmeplan dient als Orientierungshilfe:
- Wo könnten künftig Wärmenetze entstehen?
- Welche Technologien sind langfristig sinnvoll – z. B. Wärmepumpen oder Solarthermie?
So sollen Transparenz und Planungssicherheit geschaffen werden – insbesondere vor dem Hintergrund steigender Energiepreise und sich ändernder gesetzlicher Rahmenbedingungen.
Rechtlicher Hintergrund und Fristen
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes verpflichtet alle Kommunen mit über 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, ihre Wärmeplanung bereits bis zum 30. Juni 2026 abzuschließen. Für kleinere Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern – wie Elz – gilt eine Frist bis spätestens zum 30. Juni 2028. Das hessische Wärmeplanungsgesetz (HEG) ergänzt die bundesweiten Vorgaben auf Landesebene.
Für die Gemeinde Elz besteht aufgrund der Einwohnerzahl aktuell keine gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines Wärmeplans. Die Gemeinde hat sich jedoch bewusst entschieden, bereits im Juni 2025 mit der Planung zu beginnen, um frühzeitig auf zukünftige Anforderungen vorbereitet zu sein, Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen und aktiv zum Klimaschutz beizutragen. Die Gemeinde wird über den Fortgang der Planungen regelmäßig informieren und die Bürgerinnen und Bürger zu einem späteren Zeitpunkt aktiv einbinden, beispielsweise durch Informationsveranstaltungen.
Wer führt die Wärmeplanung durch?
Die kommunale Wärmeplanung wird im Auftrag der Gemeinde Elz erarbeitet – in fachlicher Begleitung und Kooperation mit der Syna GmbH und der HORIZONTE-Group GmbH. Gemeinsam bringen sie Erfahrungen aus den Bereichen Energieinfrastruktur, kommunale Planung und Wärmewendestrategien ein. Gefördert wird das Vorhaben im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Was bedeutet das für Sie?
Seit dem 1. Januar 2024 gilt: In Neubauten innerhalb von Neubaugebieten dürfen nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Das regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Wichtig:
Der kommunale Wärmeplan allein löst keine GEG-Vorgaben aus. Für bestehende Gebäude oder Neubauten außerhalb von Neubaugebieten ändert sich erst dann etwas, wenn die Gemeinde ein sogenanntes Gebiet nach § 26 WPG offiziell ausweist. Das ist bislang kaum erfolgt.
Was bedeutet das konkret?
✔ Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden.
✔ Auch fossile Heizungen können bis auf Weiteres eingebaut werden.
✘ Ab 2029 steigen die Anforderungen: Dann gelten Pflichten zur Beimischung erneuerbarer Brennstoffe (z. B. grünes Gas, Bio-Öl).
✘ Der CO₂-Preis wird ebenfalls steigen – das verteuert fossiles Heizen deutlich.
Tipp: Wer frühzeitig auf erneuerbare Heizsysteme umstellt, kann langfristig sparen – auch dank Förderprogramme.
Wie geht es weiter?
In den kommenden Monaten wird in der Gemeinde Elz eine detaillierte Bestandsaufnahme durchgeführt, bei der Daten zur Wärmeversorgung erfasst und ausgewertet werden. Die zentralen Ergebnisse der gesamten Wärmeplanung werden der Öffentlichkeit in einer Informationsveranstaltung im Frühjahr 2026 vorgestellt. Bürgerinnen und Bürger können dort Fragen stellen, Anregungen geben und aktiv am Planungsprozess teilnehmen. Ort und Termin der Veranstaltung gibt die Gemeinde rechtzeitig bekannt.
Falls Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich gerne an die zuständigen Ansprechpartner:
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