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Rattenbekämpfung in unserer Gemeinde
Dazu eine Bitte: sollten Sie im öffentlichen Verkehrsraum (nicht auf Privatgrundstücken) einen Rattenbefall feststellen, melden Sie das bitte direkt an ordnung@elz-ww.de.
Bei Ratten auf Privateigentum sind die Eigentümer verpflichtet unverzüglich der Gemeinde Anzeige zu erstatten und die Rattenbekämpfung nach den geltenden Vorschriften selbst durchzuführen. Die Kosten muss der Eigentümer selbst tragen. Ein durchgreifender Erfolg der Rattenbekämpfungsaktion ist nur dann gewährleistet, wenn alle Grundstückseigentümer, auf deren Grundstück ein Rattenbefall vorliegt, sich an den Bekämpfungsgmaßnahmen beteiligen.
Sie wollen etwas gegen die Rattenplage tun? Dann hier einige Tipps:
- Ratten auf dem eigenen Grundstück sofort selbst bekämpfen.
- Keine Essenreste in die Toilette
- Gelbe Säcke rattensicher lagern
Elz, den 28. Juli 2026
Der Gemeindevorstand
Matthias Schmidt


