Info-Abend zur Förderung privater Baumaßnahmen

Gebäude, Höfe, Straßen und Plätze prägen den Charakter eines Ortes und vermitteln das Bild von Heimat, von einem Zuhause. Durch leerstehende, baufällige Häuser wird das Ortsbild unattraktiv und die Immobilien – oft auch als Altersvorsorge gedacht – verlieren ihren Wert. Das ist kein schönes Szenario und deshalb werden neben der Förderung für kommunalen Projekte auch die privaten Baumaßnahmen gefördert. Die Voraussetzung dafür ist die Lage der betreffenden Immobilie; sie muss im Fördergebiet liegen und die ortstypische Bauweise sollte eingehalten werden.  

Die Gemeinde Elz hat auf ihrer Website die Fördergebiete veröffentlicht.

Unter www.elz.de (www.elz.de/bauen-umwelt/bauen/dorfentwicklung/) sind alle Informationen einzusehen. Dort kann man bereits jetzt schon nachsehen, ob für die eigene Immobilie eine Förderung in Frage kommt. Ist das der Fall kann man sich für eine kostenfreie, unverbindliche Beratung anmelden. Zuständig dafür sind die Architektin Katrin Faust als städtebauliche Beraterin und Rabia Özcelik vom Amt für den ländlichen Raum. Auch im Bauamt Elz steht Sebastian Herborn als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.

Nutzen Sie die Chancen der Dorfentwicklung. Kontaktieren Sie uns unverbindlich!

Städtebauliche Beratung: Architektin Kathrin Faust

Tel. 06431-583 07 05, E-Mail: mail@architekturwerkstatt-faust.de

Förderung / DE-Verfahren: Amt für den ländlichen Raum, Rabia Özcelik
Tel.: 06431-296-59 25, E-Mail: r.oezcelik@limburg-weilburg.de

Gemeinde Elz: Sebastian Herborn, Ansprechpartner Dorfentwicklung
Tel: 06431-9575-40, E-Mail: sebastian.herborn@elz-ww.de

 „Ein Beratungstermin funktioniert ganz unkompliziert. Wir kommen, schauen das Vorhaben an und machen möglich, was eben geht. Dabei besprechen wir mit den Eigentümern ob die Bauweise ihres Objektes zum Vorhaben und zu den Materialvorstellungen passt. Wir machen Vorschläge, auch zur Energieoptimierung, diskutieren Ideen und geben Hilfestellung für bürokratische Dinge die zu beachten sind. Schließlich geht um öffentliche Gelder, die man nicht zurückzuzahlen muss und es ist eine großartige Gelegenheit ein Vorhaben umzusetzen –
besonders, wenn einem die älteren Gebäude in Elz am Herzen liegen.“


Öffentliche Info-Veranstaltung zur Förderung privater Baumaßnahmen

Dienstag, 19.08.2025 um 19:00 Uhr

im Bürgerhaus Elz, kleiner Saal


Wie kommt man an die Zuschüsse

Wenn Ihr Anwesen im Fördergebiet von Elz oder Malmeneich liegt, können Sie private Baumaßnahmen fördern lassen.

Vor der Antragstellung auf Förderung gibt es ein kostenloses und unverbindliches
Beratungsgespräch mit der Architektin Katrin Faust und mit Rabia Özcelik vom Amt für den ländlichen Raum. Im Anschluss bekommen Sie ein ausführliches Protokoll mit
Vorschlägen und einer Skizze. Dann wird die Förderfähigkeit der Maßnahme festgestellt. Auf dieser Grundlage sind vom Antragsteller detaillierte Angebote von Firmen/Dienstleistern einzuholen.

•  Zur Antragsstellung werden dann die Angebote und soweit erforderlich, Bauantrags-
unterlagen und Baugenehmigungen eingereicht.

Wieviel Zuschuss ist möglich

• Die förderfähigen Netto-Kosten der Baumaßnahme mit 35 % bezuschusst werden.
• Der maximale Zuschuss beträgt 45.000, - Euro pro Gebäude, Hof-, Garten- Grünflächen.
• Die Mindestkosten einer Maßnahme dürfen 10.000, - Euro nicht unterschreiten.
• Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Maßnahme,
• bei Bedarf und längerer Bauzeit auch zwischendrin.

Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden!

Wichtig:
Die Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der schriftliche Zuwendungsbescheid vorliegt. Aber dann kann‘s losgehen. Sie bauen und bekommen hinterher die Zuschüsse auf ihr Konto.

• Gefördert wird bis einschließlich 2029

Mehr Informationen, z.B. den Fachbeitrag mit den Fördergebieten oder den Info-Folder zu den förderfähigen Maßnahmen finden Sie hier.