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Grabmalprüfung auf den Friedhöfen der Gemeinde Elz
Ursächlich für eine fehlende Standfestigkeit kann eine fehlende bzw. schadhafte Verdübelung zwischen Grabstein und Sockel sein. Es ist aber auch möglich, dass die Standfestigkeit nachträglich durch Witterungseinflüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs nach dem Zusammenbrechen des Sarges verloren geht.
Die UVV für Friedhöfe soll dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für die auf dem Friedhof Beschäftigten als auch für die Friedhofsbesucher zu gewährleisten. Besonders gefährdet sind hier Kinder und ältere Menschen.
Immer wieder ist der Presse zu entnehmen, dass Personen, hauptsächlich Kinder, durch nicht standfeste Grabmale verletzt oder sogar getötet werden.
In der Woche vom 1 bis 5. September 2025, werden die Grabmale durch ein Fachunternehmen mit speziell dafür entwickelten Geräten überprüft. Gemäß der UVV muss die Prüfung nach einem bestimmten Verfahren durchgeführt werden. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen, sondern den durch das Gerät ausgeübten Druck standhalten. Diese Prüfmethode ist anerkannt.
Die Überprüfung wird nicht durch hin- und herrütteln vorgenommen.
Entsprechen die Grabmale nicht den Vorschriften, werden die Nutzungsberechtigten von der Gemeindeverwaltung gesondert schriftlich benachrichtigt und aufgefordert, das Grabmal innerhalb einer gesetzten Frist wiederherstellen zu lassen. Der Gemeindeverwaltung ist der Nachweis zu erbringen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat. Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher im Verzug, wird das Grabmal zusätzlich gesichert bzw. falls dies nicht möglich ist, umgelegt.