Haushaltsplan der Gemeinde

Haushaltsplan

Für den Begriff Haushaltsplan gibt es im kommunalen Haushaltsrecht keine Legaldefinition. Will man den Begriff einfach und verständlich erläutern, kann man sagen, dass der Haushaltsplan eine bilanzierte Übersicht, der in einem Haushaltsjahr zu erwartenden Erträge und Einzahlungen, voraussichtlich zu leistenden Aufwendungen und Auszahlungen und der voraussichtlich benötigten Verpflichtungsermächtigungen ist. Er dient ferner der Feststellung des Finanzbedarfes und seiner Deckung.

Um Ihnen als Bürger der Gemeinde Elz oder einfach nur interessiertem Besucher unseres Internetauftrittes einmal die Vielschichtigkeit des kommunalen Handels der Gemeinde Elz transparent zu machen, können Sie sich nachstehend den über zweihundert Seiten starken Haushaltsplan von diesem Jahr als PDF-Dokument herunterladen. Sollte Ihnen dies jedoch etwas zu viel des Guten sein, haben Sie die Möglichkeit lediglich den Vorbericht herunterzuladen. In diesem Vorbericht wird in übersichtlicher Weise eine Zusammenfassung von Erträgen, Einzahlungen sowie Aufwendungen und Auszahlungen der Gemeinde, sowie in einem zeitlichen Abriss die Entwicklung der Kommunalfinanzen über mehrere Jahre dargestellt.