Aktuelles aus dem Rathaus

Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Sehr geehrte Mitbürger und Mitbürgerinnen der Gemeinde Elz,

durch das Gesetz zur Modernisierung des Pass, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08. Oktober 2023, wird der Kinderreisepass ab dem 01. Januar 2024 wegfallen. Nach dem 31. Dezember 2023 bereits ausgestellte Dokumente behalten ihre Gültigkeit. Eine Neubeantragung/Aktualisierung ist jedoch nicht mehr möglich. Es wird anstelle des Kinderreisepasses sukzessive ab dem 01. Januar 2024 nur noch die Beantragung von Reisepässen (Bestell- und Lieferzeitraum v. ca. 3-4 Wochen) und Bundespersonalausweisen (Bestell- und Lieferzeitraum v. ca. 2-3 Wochen) möglich sein.

Wir bitten darum, dies bei Ihrer künftigen Reiseplanung mit genügend Vorlaufzeit zu beachten.

Ihr Einwohnermeldeamt
gez. Marvin Fuß, Leitung Einwohnermeldeamt