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Adresse
Rathausstraße 39, 65604 ElzAbteilungen
Zuständigkeiten
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen
- Gewerbegrundstücke kommunal
- Gewerbesteuer
- Grunderwerbsteuer Festsetzung
- Grundsteuer Festsetzung
- Grundsteuerbescheid für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten
- Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen - steuerliche Berücksichtigung
- Hundesteuer - Hund abmelden
- Hundesteuer - Hund anmelden
- Mietspiegel erhalten und durchsehen
Aufgaben
- • Liegenschaften
- Eine Kommune wie Elz verfügt über einen vielschichtigen Grundbesitz. Zu den Aufgaben in diesem Bereich zählen die Bauplatzvergabe, die Vergabe von Gewerbegrundstücken, die Grundstücksverwaltung und Liegenschaftsauskünfte.
- • Steuern und Gebühren
- Neben der Verwaltung der Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B, Hundesteuer, Spielapparatesteuer, Wassergebühren und Kanalbenutzungsgebühren werden hier auch Aufgaben wie das Mietwesen und Pachtwesen (für gemeindliche Wohnungen und Grundstücke) wahrgenommen.• Hundesteuer/ An-, Abmeldung
- Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer.
- Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Elz geregelt.
- Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden

