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Wählbarkeitsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Was sollte ich noch wissen?
Für weitere Informationen:
An wen muss ich mich wenden?
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herrn Dipl. Verw. (Fh) Thomas EmmelBüroleiter
- Frau Karin Sauer
- Frau Susanne Schulze
- Frau Elen Uzun
- Herr Lukas WeisDigitalisierungsbeauftrager
- Frau Marijana Wingenbach

