Fernlehrgänge Zulassung von wesentlichen Änderungen


An wen muss ich mich wenden?

An die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende