Ehrenamt macht reich, jetzt schnell einen Antrag stellen!

Das Ehrenamt ist das Herzstück einer lebendigen Dorfgemeinschaft. In Elz engagieren sich viele Bürgerinnen und Bürger mit kleineren, aber wirkungsvollen Projekten dafür, das Leben vor Ort schöner und lebenswerter zu gestalten.


Um dieses Engagement zu würdigen und zu unterstützen, bietet die Gemeinde Elz eine Fördermöglichkeit für Kleinprojekte an. Ob Vereine, Verbände, gemeinnützige Organisationen oder private Initiativen – alle ehrenamtlichen Akteure in Elz können profitieren.


Förderung im Rahmen der Dorfentwicklung

Im Rahmen der Dorfentwicklung wurde die Förderung „Unterstützung bürgerschaftlichen
Engagements“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, Projekte zu fördern, die einen gesellschaftlichen
Nutzen für das Dorfleben haben, die Lebensqualität erhöhen und den Ortskern stärken.

 

So geht’s – Antrag bis zum 21. Februar 2026

Interessierte füllen eine Projektskizze aus, die Sie hier zum Download finden: Projektskizze.

Den ausgefüllten Antrag senden Sie per E-Mail an Herrn Herborn von der Gemeinde:
finanzen@elz-ww.de.

Wichtig: Die Anschaffung muss zunächst vorfinanziert werden. 

 

Engagement, das zählt

Mit dieser Förderung möchte die Gemeinde Elz allen Engagierten den Rücken stärken, die mit Zeit und Leidenschaft das Dorfleben bereichern. Gemeinsam können wir Elz noch lebenswerter machen – Projekt für Projekt!

 

Alle Informationen finden Sie unter www.Elz.de, Rubrik Bauen-Umwelt → Dorfentwicklung.

Für Rückfragen steht Ihnen Herrn Herborn unter: finanzen@elz-ww.de gerne zur Verfügung.


Förderdetails auf einen Blick

  • Förderquote:
    60 % der zuwendungsfähigen Nettosumme. Außerdem übernimmt die Gemeinde die Mehrwertsteuer.
  • Förderempfänger:
    Vereine, Initiativen und Organisationen mit Sitz in Elz und Malmeneich.
  • Förderfähige Projekte:
    Mindestkosten: 500 € für einen Antrag (Anschaffungen und Investitionen ab einem Einzelwert von 410 Euro netto. Es können mehrere Gegenstände zusammengefasst werden.)
  • Maximalkosten in einem Antrag: 2.000 €
  • Baumaßnahmen werden nicht gefördert (nur genehmigungsfreie Maßnahmen)
  • Projektskizze zum Ausfüllen unter elz.de/bauen-umwelt/bauen/dorfentwicklung 

 

Beispiele für förderfähige Ausgaben:

  • Materialien und Geräte für ehrenamtliche Einsätze
  • Technische Ausstattung wie Beamer, Laptop oder Leinwände
  • außerordentliche Veranstaltung (Raummiete, Bewirtung in angemessenem Rahmen)
  • Ausstattung für Jugendräume oder Bürgerhäuser
  • Zelte, Pavillons und mehr

 

Wichtige Fristen und Bedingungen:

  • Antragsfrist:
    Anträge müssen bis zum 21. Februar 2026 bei der Gemeinde eingegangen sein.
  • Genehmigung:
    Die Anschaffungen dürfen erst getätigt werden, wenn ein positiver Bescheid zur
    Förderung erfolgt ist.
  • Abrechnung:
    Alle Anschaffungen müssen bis zum 15. Oktober 2026 abgerechnet werden.
  • Auszahlung der Fördersumme:
    Die Rückzahlung der Fördersumme erfolgt spätestens bis Weihnachten 2026.