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Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Gemeinde Elz www.elz.de
Die Gemeinde Elz bemüht sich, ihren Internetauftritt in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Es gelten folgende Rechtsvorschriften:
Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz – HessBGG)
und
Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)
Wir haben begonnen, diese Rechtsvorschriften umzusetzen, stehen aber erst am Anfang.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT HE 2019, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Hochschulstadt Idstein arbeitet intensiv daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit bestmöglich zu erfüllen.
Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt:
- PDF-Dokumente
- Inhalte in Leichter Sprache sind nicht überall vorhanden, Inhalte in Gebärdensprache sowie eine Vorlesefunktion fehlen noch vollständig.
- Die visuelle Rückmeldung bei Bedienung mit der Tastatur ist nicht immer gegeben.
- Beim Veranstaltungsfilter lassen sich die gesetzten Filter nicht mit der Tastatur allein wieder abwählen.
- Die Alternativtexte für Bilder sind bei Grafiken noch nicht vollständig hinterlegt.
Unverhältnismäßige Belastung
Die Überarbeitung der zahlreichen nicht barrierefreien PDFs ist eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT. Auf Anfrage helfen wir Ihnen gerne. Bitte schreiben Sie einfach eine Mail an info@elz-ww.de.
Die Verbesserung der Barrierefreiheit als eine ständige Anpassung der Webseite sowohl von technischer als auch von redaktioneller Seite ist Teil der regelmäßigen Redaktionsarbeit. Wir arbeiten an
- Inhalten in Leichter Sprache
- Alternativtexten für Bilder
- Anpassung der PDF-Dateien
Evaluationsmethode
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Neue Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303-2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Haben Sie Fragen zum barrierefreien Zugang?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Gemeindevorstand der Gemeinde Elz
Rathausstraße 39
65604 Elz
+49 6431 95750
Diese Erklärung wurde im August 2025 erstellt.